„Zum Zeichen ihrer Weihe und als Zeugnis der Armut haben die Ordensleute ein nach der Vorschrift des Eigenrechts angefertigtes Ordenskleid zu tragen“ – so lautet die Bestimmung über die Ordenskleidung in Canon 669 § 1 des geltenden „Codex Iuris Canonici“ der katholischen Kirche von 1983. Aber auch Ordensgemeinschaften und Mönche und Nonnen anderer christlicher Kirchen bis hin zu evangelischen Diakonissen tragen ebenso wie Chorherren, Chorfrauen oder Ordensritter Gewänder, Kleidungsstücke oder Kopfbedeckungen, die ihren besonderen Stand kennzeichnen und sie von Weltpriestern auch dann unterscheiden, wenn diese in Soutane auftreten.
Zeichen der Weihe und Zeugnis der Armut
Franz von Sales Doyés Werk über die alten Ordenshabite neu aufgelegt. Von Harm Klueting