Berlin (DT/KNA) Der Berliner Völkerrechtler Christian Tomuschat sieht in der Einladung von Benedikt XVI. als Staatsgast und als Redner vor dem Bundestag keinen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes gegenüber Religionsgemeinschaften. Der Papst als Oberhaupt der katholischen Kirche und Inhaber des Heiligen Stuhls genieße international auch aus einer langen Tradition heraus den Status eines Völkerrechtssubjekts. „In dieser Funktion ist er einem Staatsoberhaupt gleichgestellt“, sagte der Experte am Freitag in Berlin der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko (Linke) hatte sich mit einer kleinen Anfrage zum Status des Papstes an die Bundesregierung gewandt.