Wien (sb) Die Vorwürfe einer heute 45jährigen Frau gegen den Nationaldirektor der Päpstlichen Missionswerke in Österreich, Monsignore Leo Maasburg, („Die Tagespost“ berichtete in der Vorwoche) sind von der Staatsanwaltschaft Wien zurückgewiesen worden. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren wegen „sexueller Nötigung“ im Jahr 1994 nach eigenen Angaben aus zwei Gründen ein, nämlich weil „die strafrechtliche Verfolgung aufgrund eingetretener Verjährung nicht mehr möglich ist“, aber auch weil „überdies der Tatbestand des § 202 StGB schon objektiv nicht erfüllt ist“.
Verfahren gegen Maasburg eingestellt
Staatsanwalt: Vorgeworfener Tatbestand „objektiv nicht erfüllt“