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Vatikanstatistik: Verkürzte Verfahren zu Eheannullierungen selten genutzt

Nur wenige Paare, die ihre Ehe auflösen wollen, haben bisher das von Papst Franziskus eingeführte verkürzte Verfahren zur Nichtigkeitserklärung von Eheschließungen genutzt, wie das Statistische Jahrbuch des Vatikan für 2016 belegt.
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Foto: Harald Oppitz (KNA) | Die von Papst Franziskus im Jahr 2015 erlassene Neuregelung von Ehenichtigkeitsverfahren erlaubt es Bischöfen, Eheschließungen zu annullieren, wenn bestimmte Voraussetzungen zutreffen

Nur wenige Paare, die ihre Ehe auflösen wollen, haben bisher das von Papst Franziskus eingeführte, verkürzte Verfahren zur Nichtigkeitserklärung von Eheschließungen genutzt. Das geht aus dem Statistischen Jahrbuch des Vatikan für das Jahr 2016 hervor. Bei insgesamt mehr als 50 000 Fällen 2016 weltweit, in denen Eheschließungen von der katholischen Kirche für nichtig erklärt wurden, wurde in weniger als 1 700 Fällen das Verfahren angewendet, das der Vatikan in seinem Jahrbuch als „verkürzten Prozess vor dem Bischof“ beschreibt. Davon wurden 2016 nur 1 118 Fälle abgeschlossen. Für mehr als die Hälfte dieser Fälle waren Bischöfe aus Latein-, Mittel- oder Südamerika verantwortlich.

Die von Papst Franziskus im Jahr 2015 erlassene Neuregelung von Ehenichtigkeitsverfahren erlaubt es Bischöfen, Eheschließungen zu annullieren, wenn bestimmte Voraussetzungen zutreffen. Dazu gehört etwa, dass einer oder beide Ehepartner eindeutig nicht ausreichend gefestigt im Glauben sind, um ihre umfängliche Zustimmung zu einer katholischen Ehe zu geben, oder wenn körperliche Gewalt angewendet wurde, um die Zustimmung zur Eheschließung zu erzwingen.

Von einer weiteren Änderung in Sachen Ehenichtigkeitsprozesse wurde deutlich häufiger Gebrauch gemacht: Die Empfehlung des Papstes, die betroffenen Ehepaare von den Verfahrenskosten zu befreien, wurde in einem Drittel der Fälle beachtet, wie aus dem Statistischen Jahrbuch des Vatikan hervorgeht. In 23, 3 Prozent der Fälle übernahmen die Antragsteller einen Teil der Kosten, und in 42,8 Prozent der Fälle kamen sie alleine für die gesamten Kosten auf. Im Jahr 2006 waren es lediglich 23,3 Prozent der Fälle, in denen die Ehepartner nicht an den Kosten beteiligt waren.

DT/mlu

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