Vatikanstadt (DT/KNA) Der Vatikan hat den Erwerb der Staatsangehörigkeit für seine Bewohner eingeschränkt. Künftig genügt nicht mehr ein Wohnsitz auf dem 44 Hektar großen Territorium des Papstes, um automatisch die vatikanische Staatsbürgerschaft zu erhalten. Das geht aus einem am Dienstag in Kraft getretenen Gesetz hervor, das die auf die Lateranverträge von 1929 zurückgehenden Bestimmungen neu fasst. Auch der Zutritt in den Vatikanstaat wird neu geregelt. Kirchliche Beschäftigte mit Wohnsitz im Vatikan erhalten nur noch dann einen vatikanischen Pass, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen.