Minden (DT/KNA) Katholische Bekenntnisschulen in Nordrhein-Westfalen sind nach einem Gerichtsurteil nicht zur Aufnahme eines muslimischen Schulanfängers verpflichtet. Katholische und evangelische Schulen in öffentlicher Trägerschaft seien grundsätzlich für Kinder des jeweiligen Bekenntnisses gedacht, entschied das Verwaltungsgericht Minden am Freitag. Hintergrund ist der Fall eines muslimischen Jungen. Ihm wurde von der katholischen Bonifatius-Grundschule in Paderborn die Aufnahme verweigert, weil ihn dessen Eltern nicht am katholischen Religionsunterricht teilnehmen lassen wollten. Dagegen klagten die Eltern.
Urteil stärkt Bekenntnisschulen
Gericht: Katholische Grundschule muss Muslim nicht aufnehmen