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„Uniformität nicht zwingend“

Kardinal Woelki zur Reform des kirchlichen Arbeitsrechts. Von Christoph Arens
Foto: dpa | Stand der bischöflichen Arbeitsgruppe zur Erarbeitung des neuen kirchlichen Arbeitsrechts vor: der Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki.

Die katholischen Bischöfe Deutschlands haben Reformen im Arbeitsrecht für die mehr als 700 000 kirchlichen Angestellten in Deutschland beschlossen. Im Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) erläuterte der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki Hintergründe der Reform. Herr Kardinal, die Bischöfe haben mit mehr als Zwei-Drittel-Mehrheit für Reformen des kirchlichen Arbeitsrechts gestimmt. Bedeutet das, dass es künftig – je nach Bistum – unterschiedliche Grundordnungen und damit unterschiedliche Regelungen für Mitarbeiter der Kirchen gibt? Der Beschluss hat grundsätzlich nur einen empfehlenden Charakter. Eine rechtswirksame Änderung des Gesetzes setzt voraus, dass die Bischöfe die Neuerungen in ihren Bistümern in ...

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