Bonn (DT/KNA) Der Streit zwischen dem Bistum Trier und seiner Gesamt-Mitarbeitervertretung (GesMAV) über eine kritische Pressemitteilung geht in die Verlängerung. Am Freitag riet der Präsident des Kirchlichen Arbeitsgerichtshofs in Bonn der Dienstgeberseite, ihren Antrag auf Revision zurückzuziehen. Die Frist dazu endet im September. Kommt das Bistum dem Ansinnen nach, würde das erstinstanzliche Urteil gelten. Andernfalls wird der Kirchliche Arbeitsgerichtshof in Bonn als zweite und höchste Instanz laut Angaben der Vorsitzenden der GesMAV, Lydia Schmitt, im Oktober entscheiden. Im November vergangenen Jahres war das Bistum Trier mit einer Klage gegen die GesMAV vor dem Kirchlichen Arbeitsgericht in Mainz gescheitert. Anlass war eine im ...
Streit zwischen Bistum und Mitarbeitern geht weiter
Diözese Trier erhält Rat, Antrag auf Revision zurückzuziehen