Straßburg (DT/KNA) Pensionen von evangelischen und katholischen Geistlichen in Spanien müssen nach einem europäischen Urteil nach den gleichen Kriterien berechnet werden. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshofs gab am Dienstag einem evangelischen Pfarrer Recht, der gegen eine Bevorzugung katholischer Priester hinsichtlich der Rentenansprüche geklagt hatte. Die Richter sahen in der Ungleichbehandlung einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot. Die spanische Verfassung von 1978 legt fest, dass Geistliche aller Kirchen wie angestellte Arbeitnehmer bezahlt werden und in das soziale Sicherungssystem integriert werden.