Straßburg (DT/KAP) Ein früherer katholischer Priester mit erklärt kirchenkritischen Ansichten hat keinen Anspruch auf eine Beschäftigung als Religionslehrer. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) in Straßburg wies am Donnerstag die Klage eines Spaniers zurück, der sich gegen die Nichtverlängerung seines Lehrervertrags an einer staatlichen Schule gewehrt hatte. Die Richter urteilten, die Kirche könne von Religionspädagogen eine Übereinstimmung mit dem kirchlichen Lehramt erwarten. Der Entzug der Lehrerlaubnis sei durch die Autonomie der Kirche unter der Europäischen Menschenrechtskonvention gedeckt. Die Entscheidung erging mit neun zu acht Stimmen. Der 1937 geborene Kläger Jose Antonio Fernandez Martinez hatte 1984 beim ...
Straßburg: Kirche darf loyale Mitarbeiter verlangen
Richter bestätigen spanisches Verfassungsgericht: Kein Anspruch auf Unterrichtsvertrag