Bobingen (DT/KNA) Die deutschen Standesbeamten sind irritiert über die Behandlung der Religionszugehörigkeit im neuen Personenstandsrecht. Ab 2009 werden in die beim Standesamt geführten Register nur noch Religionsgemeinschaften eingetragen, die auch Körperschaften öffentlichen Rechts sind. Das teilte der Bundesverband der Deutschen Standesbeamten (BDS) am Freitag in Bobingen mit. Religionen wie etwa der Islam können künftig etwa bei der Ausstellung von Urkunden nicht mehr berücksichtigt werden. „Dies wird bei den betroffenen Bürgern kaum auf Verständnis stoßen“, so der BDS.