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Stalkerin eines Pfarrers muss nicht ins Gefängnis

Hamm (DT/KNA) Die Stalkerin eines katholischen Pfarrers aus Meschede-Freienohl muss nicht ins Gefängnis. Das Oberlandesgericht Hamm hob am Dienstag eine Urteil des Amtsgerichts Meschede auf, das eine viermonatige Ordnungshaft verhängt hatte. Die Frau sei unzurechnungsfähig, teilte das Oberlandesgericht Hamm am Dienstag zur Begründung mit. Die Frau hatte sich nicht an das Kontaktverbot gegenüber dem Geistlichen gehalten und war deshalb in erster Instanz verurteilt worden. Der Fall hatte deutschlandweit bereits in den Jahren 2014 und 2015 für großes Aufsehen gesorgt. Die inzwischen 73-Jährige stellt seit mehr als fünfzehn Jahren dem Pfarrer der katholischen Sankt-Nikolaus-Gemeinde in Meschede-Freienohl nach.

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