Von dem Kirchenlehrer Petrus Damiani (1006–1072) stammt die Forderung, die römische Kirche müsse in ihrer Verwaltung die antike Kurie der Römer nachahmen – „Romana ecclesia, quae sedes est apostolorum, antiquam debet imitari curiam Romanorum“. In der Kirche kommt den Kardinälen eine herausragende Stellung zu. So wie das römische Recht die Senatoren des kaiserlichen Rom als „pars corporis imperatoris“, dem Leib des Imperators zugehörig, ansah, so werden die Kardinäle als „pars corporis papae“, Teil des päpstlichen Leibes, betrachtet. In antiken Gesetzestexten findet sich für den Senat eine Bezeichnung, die in den Sprachgebrauch der Kirche überging: „consistorium“.
Spitzentreffen zur Mittagszeit
Konsistorium einberufen: Am 19. Februar behandelt Benedikt XVI. in der Kardinalsversammlung anstehende Heiligsprechungen – Streiflicht auf ein römisches Ritual