War es nun ein „Skandal-Urteil“? So hat der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller die Entscheidung der fünf Richter des obersten Gerichts des Vatikans, der Apostolischen Signatur, im Verfahren gegen Pater Hermann Geißler genannt. Die Voruntersuchung sei „nicht nach den rechtlichen Vorgaben erfolgt“, denn man habe nicht beide Parteien gehört, sondern nur den beschuldigten Ordensmann, erklärte Schüller gegenüber dem WDR.
Sexuelle Belästigung war es nicht
Vatikanrichter sprechen Pater Herrmann Geißler von dem Vorwurf frei, die ehemalige Mitschwester Doris Wagner verführt haben zu wollen. Von Guido Horst