Bern (DT/KNA) Die Kommission für Bioethik der Schweizer Bischofskonferenz lehnt das neue Fortpflanzungsmedizin-Gesetz ab. Die Änderung beinhalte „mehrere ethisch gesehen sehr problematische Aspekte“, erklärte das Gremium am Montag. Mit dem neuen Gesetz, über das am 5. Juni per Referendum abgestimmt wird, soll das Verbot der umstrittenen Präimplantationsdiagnostik (PID) aufgehoben und damit eine 2015 vom Volk beschlossene Verfassungsänderung umgesetzt werden. Ein Vorschlag der Bundesregierung sah zunächst vor, die PID bei Paaren zu erlauben, die Träger schwerer Erbkrankheiten sind. Das Parlament weitete die Regelung auf Paare aus, die ohne künstliche Befruchtung keine Kinder bekommen können.