Der Kölner Weihbischof Dominikus Schwaderlapp findet es „richtig, gut und notwendig“, dass der Vatikan die Unverletzlichkeit des Beichtgeheimnisses noch einmal bekräftigt hat. Die Beichte sei nicht irgendein Gespräch zwischen einem Seelsorger und jemandem, der ein Anliegen hat. „Es geht um die unmittelbare Beziehung zu Gott, um die Versöhnung mit Jesus Christus. Das ist etwas ganz Persönliches, wo Gott selbst handelt und der Priester Christus nur die Stimme leiht.“ Das erklärt Schwaderlapp im Gespräch mit dem Kölner Domradio. Der Priester habe bei der Beichte eine ganz untergeordnete Aufgabe.
"Hier geht es nicht um Aufarbeitung von
Verbrechen. Hier geht es nicht um eine weltliche
Gerechtigkeit und Gerichtsbarkeit. Hier geht
es um Gottes Gerechtigkeit und Barmherzigkeit"
Dominikus Schwaderlapp, Kölner Weihbischof
Auch wenn Beichtende von Straftaten wie Mord oder sexuellem Missbrauch berichteten, soll es laut Schwaderlapp keine Sonderregelungen geben. „Hier geht es nicht um Aufarbeitung von Verbrechen. Hier geht es nicht um eine weltliche Gerechtigkeit und Gerichtsbarkeit. Hier geht es um Gottes Gerechtigkeit und Barmherzigkeit.“ Wäre das Beichtgeheimnis nicht da, so der Weihbischof, bestünde die Gefahr, dass sich viele gar nicht in das Sakrament begeben würden. Gleichzeitig betont der 52-Jährige, dass die Beichte auch der Weg für weitere Schritte sein könne, die nachher auch zu einer öffentlichen Aufarbeitung führen.
Zudem weist Schwaderlapp darauf hin, dass es das Sakrament der Beichte gebe, damit die Reue des Menschen gegenüber Gott hörbar werde. „Er bereut, er möchte sich bessern, und das möchte er Gott sagen.“ Indem Christus einem Priester seine Stimme leihe, könne dieser durch ihn handeln. Bereits der Apostel Paulus habe darauf hingewiesen, als er sagte: „Lasst euch mit Gott versöhnen.“
In der Beichte wird ein Akt der Religionsfreiheit gewahrt
Auf die Frage, warum das Beichtgeheimnis laut dem Vatikan nicht mit dem Berufsgeheimnis, etwa von Medizinern oder Anwälten, vergleichbar sei, antwortet der Kölner Weihbischof: „Das Berufsgeheimnis ist ja Schutz einer Berufsgruppe, damit Persönlichkeitsrechte gewahrt werden und diese nicht in die Öffentlichkeit dringen.“ In der Beichte hingegen gehe es nicht um Persönlichkeitsrechte, sondern um Religion. „Es ist ein Akt der Religionsfreiheit, der hier gewahrt wird.“ Es sei die Freiheit eines jeden Christen, „als Christ beichten zu gehen und meine Freiheit als Priester, dass ich glaube, dass in diesem Sakrament Jesus Christus selbst wirkt und ich nicht befugt bin, das einem anderen zu sagen“. Die Religionsfreiheit sei ein hohes Gut, das in allen freien Demokratien dieser Welt geachtet werden sollte, so Schwaderlapp.
DT/mlu
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