Am 22. Februar 1996 erließ Papst Johannes Paul II. die Apostolische Konstitution „Universi Dominici Gregis“, ein Dokument, das sich mit der Vakanz des Apostolischen Stuhls und der Wahl des Papstes befasst. „In der Substanz und in den Grundprinzipien“, so die Apostolische Konstitution, behielt der Papst die von seinen Vorgängern festgesetzten Normen bei. Die Möglichkeiten, den Nachfolger des heiligen Petrus durch Akklamation oder Kompromiss zu wählen, schafft der Papst jedoch ab. Als Gründe hierfür nannte er Größe und Zusammensetzung des Wahlkollegiums sowie den Respekt vor der Individualität und Eigenverantwortung eines jeden Wählers. Im Vorgang der geheimen Wahl sah Johannes Paul II.
Rom schwelgt in Zeremonien
Was geschieht in der Sedisvakanz? Ein kleiner Leitfaden durch die papstlose Zeit und zur Wahl eines neuen Oberhauptes der Kirche. Von Ulrich Nersinger