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Polnische Bischöfe veröffentlichen Schreiben zum Umgang mit Amoris laetitia

In ihrem Schreiben sprechen sich die polnischen Bischöfe für eine pastorale Begleitung von wiederverheirateten Geschiedenen aus. Auf den Kommunionempfang gehen sie nicht ein.
Veröffentlichung der polnischen Bischöfe zum Umgang mit Amoris laetitia
Foto: KNA | Das von den polnischen Bischöfen verfasste Schreiben befasst sich nicht explizit mit der Frage, ob wiederverheiratete Geschiedene zur Kommunion zugelassen werden sollten oder nicht.

Die polnischen Bischöfe haben ein lang erwartetes Dokument zum Umgang mit dem von Papst Franziskus im April 2016 verfassten Lehrschreiben „Amoris laetitia“ veröffentlicht. Fragen bezüglich des Kommunionempfangs von wiederverheirateten Geschiedenen lassen Sie darin unbeantwortet. Bereits im vergangenen Jahr hatte die Polnische Bischofskonferenz erklärt, dass Amoris laetitia nichts an der Lehre der katholischen Kirche zur heiligen Kommunion ändere. Diese „irregulären Vereinigungen“ sollten zu „wahrer Reue und sakramentaler Versöhnung“ mit dem Ehepartner führen.

In einem Entwurf des Dokuments hatte es zudem geheißen, dass wiederverheiratete Geschiedene nicht die Kommunion empfangen könnten, da „ihr Zustand und ihre Lebensumstände objektiv der Vereinigung der Liebe zwischen Christus und der Kirche widersprechen, die mit der Eucharistie bewirkt wird“. In der abschließenden Fassung des Schreibens heißt es nun, die Kirche sollte Gläubigen in irregulären Beziehungen „gemäß der pastoralen Kriterien, die von Franziskus angeregt wurden“, dienen: Akzeptanz, Begleitung, Einsicht und Integration.

Das von den polnischen Bischöfen verfasste Schreiben befasst sich nicht explizit mit der Frage, ob wiederverheiratete Geschiedene zur Kommunion zugelassen werden sollten oder nicht. Stattdessen rufen die Bischöfe zur pastoralen Begleitung derjenigen auf, die sich „auf dem Pfad der Einsicht“ gemäß der Lehre der Kirche und den Vorgaben des Ortsbischofs befänden. Der erste Schritt zu solch einer Einsicht sei herauszufinden, ob die erste Ehe annulliert werden könnte.

Das Dokument ruft zudem zu Verständnis auf, wenn ein Paar, das sich dazu entschieden habe, wie Bruder und Schwester zu leben, uneingeschränkt am Sakrament der Eucharistie teilnehmen wolle. Dies erlaubte Papst Johannes Paul II. Bereits in seinem Apostolischen Schreiben „Familiaris Consortio“.

DT/mlu

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