Stuttgart (DT/KNA) Papstkritische Äußerungen rechtfertigen nach einem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg den befristeten Ausschluss Kirchenangestellter von Arbeitslosengeld. Ein von der katholischen Kirche getragenes Krankenhaus hatte einem Pfleger fristlos gekündigt, nachdem bekannt wurde, dass er Autor eines im Internet veröffentlichten Textes ist, in dem das Kirchenoberhaupt nach Ansicht des Gerichts diffamiert wird. Der zwölfte Senat des Landessozialgerichts entschied, dass die fristlose Kündigung rechtmäßig gewesen sei und die Arbeitsagentur zu Recht wegen Arbeitsaufgabe zwölf Wochen kein Arbeitslosengeld bewilligt habe.