Erzbischof Gerhard Ludwig Müller, Präfekt der vatikanischen Glaubenskongregation, ist von Papst Benedikt XVI. in den Päpstlichen Rat für die Interpretation von Gesetzestexten berufen worden. Das teilte der Vatikan am Samstag mit. Der Rat ist in Zweifelsfällen die höchste Instanz für die Auslegung des Kirchenrechts. Als Präfekt der Glaubenskongregation gehört Müller dem Gremium von Amts wegen an. Weitere deutsche Mitglieder sind Kardinal Walter Kasper, der frühere vatikanische Ökumeneminister, sowie der Kölner Kardinal Joachim Meisner. Präsident des vatikanischen „Justizministeriums“ ist der italienische Kardinal Francesco Coccopalmerio.