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Papst Paul VI.: Heiligkeit im höchsten Amt der Kirche

Am 14. Oktober 2018 wird Papst Paul VI. heiliggesprochen – Ein Rückblick auf Giovanni Battista Montini, den „Konzilspapst“. Von Ulrich Nersinger
Papst Paul VI. beim Eucharistischen Weltkongress in Bogotá, 1968
Foto: dpa | Papst Paul VI. beim Eucharistischen Weltkongress in Bogotá, in Kolumbien 1968.

Selig- und Heiligsprechungen von Päpsten waren in der Vergangenheit eher seltene Ereignisse. Die für sie zu führenden kirchlichen Verfahren galten als langwierig und schwierig. Und sie beinhalteten nicht selten eine (kirchen-)politische Brisanz. In unseren Tagen haben Beatifikationen und Kanonisationen von Nachfolgern Petri an Zahl und Bedeutung zugenommen. Fragt man bei der Kongregation für die Heiligsprechungsverfahren nach dem Grund, erhält man eine ebenso einfache wie bestechende Antwort in Frageform: „Was könnte ein beeindruckenderes vorbildhaftes Zeugnis für den Glauben sein als gelebte Heiligkeit im höchsten Dienstamt der Kirche?“

Am 14. Oktober wird Paul VI., Papst 1963 bis 1978, in Rom heiliggesprochen. Was aber befähigt ihn dazu?

Die Biographie von Giovanni Battista Montini 

Giovanni Battista Montini wurde am 26. September 1897 im norditalienischen Concesio (Brescia) geboren. Er entstammte einer großbürgerlichen, weltoffenen Familie, die tief im katholischen Glauben verwurzelt war. Der junge Montini hatte sich schon früh für das Priestertum entschieden. Da er über eine schwache Gesundheit verfügte, besuchte er von seinem Elternhaus aus die Vorlesungen im Seminar von Brescia. 1920 empfing er die Priesterweihe.

Er kam nach Rom, wo er 1921 in die päpstliche Diplomatenakademie eintrat. Ein Einsatz in der Apostolischen Nuntiatur in Warschau (1923) dauerte weniger als ein halbes Jahr, da ihn Gesundheitsgründe zwangen, in die Ewige Stadt zurückzukehren.

Im Oktober 1924 wurde er in den Dienst des Päpstlichen Staatssekretariates berufen. Zeitgleich erfolgte die Ernennung zum Geistlichen Assistenten des Zusammenschlusses der katholischen Studentenschaft in Italien (FUCI). 1937 stieg er in den Rang eines Substituten im Päpstlichen Staatssekretariat auf und wurde damit engster Mitarbeiter des damaligen Kardinalstaatssekretärs Eugenio Pacelli und späteren Pius' XII. In der Zeit des Zweiten Weltkrieges arbeiteten Monsignore Montini und der Papst Hand in Hand zusammen.

Der Weg zum Amt des Papstes

1952 bat er Pius XII., auf die ihm angetragene Kardinalswürde verzichten zu dürfen; der Papst ernannte ihn dann zu einem seiner beiden Pro-Staatssekretäre. Zwei Jahre später berief ihn Pius XII. zum Erzbischof von Mailand, der größten Diözese Italiens. Dort bemühte er sich, mit den ihm anvertrauten Gläubigen in unmittelbaren Kontakt zu treten: er fuhr in die Pfarreien, nahm Firmungen vor und besuchte die Arbeiter in den Fabriken. 1958 erhob ihn der heilige Johannes XXIII. zum Kardinal. Am 21. Juni 1963 folgte er Papst Johannes XXIII. auf den Stuhl des heiligen Petrus nach.

Die bewundernswerte Tatkraft von Papst Paul VI.

Mit bewundernswerter Tatkraft führte er als Paul VI. das Konzil weiter und beendete es zwei Jahre später. Die Anliegen und Lehren der Kirchenversammlung korrespondierten mit dem Apostolischen Rundschreiben Ecclesiam Suam, der ersten Enzyklika Pauls VI., in der das Programm seines Pontifikates dargelegt wurde. Für den Papst muss die Kirche „zu einem Dialog mit der Welt kommen, sich selbst zum Wort, zur Botschaft, zum Dialog“ machen. Aber stets gelte:

„Die Sorge, den Brüdern näherzukommen, darf nicht zu einer Abschwächung oder Herabminderung der Wahrheit führen.“

Sie entbinde niemals von der Verpflichtung gegenüber dem Glauben. Dialog heiße daher auch immer, das Evangelium Christi und das Reich Gottes zu verkünden.

Ein erneuertes Gesicht für die katholische Kirche

Der katholischen Kirche gab er durch seine Enzykliken, Pastoralreisen in aller Welt und Reformen – vor allen im Bereich der Liturgie – ein erneuertes Gesicht. Spontane Handlungen des Pontifex verblüfften Kirche und Welt: Seine persönliche Tiara, die dreifache Papstkrone, legte er als Gabe an die Armen auf dem Altar der Peterskirche nieder; vor dem Abgesandten des Patriarchen von Konstantinopel kniete er in der Sixtinischen Kapelle nieder, als ein Akt spiritueller Ökumene.

1967 hatte Papst Paul VI. mit dem Apostolischen Schreiben „Petrum et Paulum apostolos“ ein „Jahr des Glaubens“ ausgerufen. Es war ihm wichtig, an das machtvolle Glaubenszeugnis der Apostelfürsten zu erinnern, das diese 1900 Jahre zuvor durch ihr Martyrium in Rom besiegelt hatten. Der Papst wünschte sich von der Kirche, dass sie des Erbes der beiden Aposteln gedachte und den Glauben, der in der Frühzeit des Christentums so viele Menschen fasziniert und sie ins Herz getroffen hatte, zu ihrer eigenen lebendigen Erfahrung machen würde.

Bei einer Generalaudienz im März des Jahres 1967 hob Paul VI. hervor:

„Wenn wir dem Glauben zustimmen, den die Kirche uns vorlegt, treten wir unmittelbar mit den Aposteln in Verbindung, deren Gedächtnis wir begehen wollen, und durch sie mit Jesus Christus, dem ersten und einzigen Meister; wir begeben uns in ihre Schule, überwinden den Abstand der Jahrhunderte, die uns von ihnen trennen, und machen aus dem jetzigen Augenblick eine lebendige Geschichte, die immer gleiche und der Kirche eigentümliche Geschichte.“ Der Glaube, erklärte der Papst in der gleichen Ansprache und nahm damit die Definition des Konzils von Trient auf, „ist für den Menschen der Anfang seines Heils“.

Das „Credo des Gottesvolkes“

Im Juni 1968 beschloss der Papst das Jahr des Glaubens mit einem Glaubensbekenntnis, das er als „Credo des Gottesvolkes“ bezeichnete. Wie der Papst erklärte, „haben wir damit Unsere unerschütterliche Treue zum ,depositum fidei‘, dem Glaubensgut, bekundet, das sie uns überliefert haben, und unseren Wunsch bekräftigt, es in der geschichtlichen Situation der pilgernden Kirche in der Welt zur Lebensgrundlage zu machen.“ Paul VI. sah sich in die Pflicht genommen, den Auftrag zu erfüllen, „den Christus Petrus übertragen hat, die Brüder im Glauben zu stärken. Wir sind sein Nachfolger, wenn auch dem Rang nach der geringste.“

Die Enzyklika "Humanae Vitae"

Berühmt und umstritten war die Veröffentlichung der Enzyklika "Humanae Vitae - Über die rechte Ordnung der Weitergabe des menschlichen Lebens" am 25. Juli 1968 durch Papst Paul VI.. Er bezog sich mit der Enzyklika thematisch auf die vernunftgemäße christliche Ehelehre und auf die Frage nach der Weitergabe des Lebens. Der Papst sprach sich gegen die Verwendung von Verhütungsmitteln wie der Pille durch Katholiken aus. Dies löste heftige Entrüstungen aus. Doch die Enzyklika wirkt bis heute und auch Papst Franziskus bekennt sich zu der Veröffentlichung.

Der Tod von Paul VI.

Am Ende seines Lebens konnte er sich mit Recht auf die Worte des hl. Paulus berufen: „Ich habe den guten Kampf gekämpft, den Lauf vollendet, den Glauben bewahrt“ (2 Tim 4,7). Der Glaube Papst Pauls VI. zeigt sich eindrucksvoll und berührend in den Worten seines Geistlichen Testaments: „Im Angesicht des Todes, dieser totalen und endgültigen Loslösung vom irdischen Leben, empfinde ich es als meine Pflicht, das Geschenk, das Glück, die Schönheit und die Bestimmung dieser flüchtigen Existenz zu rühmen: Herr, ich danke Dir, dass Du mich ins Leben gerufen hast, mehr noch, dass Du mich zum Christen, mich wiedergeboren und mit der Fülle des Lebens bestimmt hast.“

Er starb am 6. August 1978 in der päpstlichen Sommerresidenz Castel Gandolfo. Am 12. August 1978 fand die Beerdigung von Paul VI. im Petersdom des Vatikan statt. Sein Grab befindet sich in den vatikanischen Grotten der Basilika. 

„Ein Souverän der Ohnmacht“

Einstellungen und Urteile zu Päpsten besitzen eine kurze Haltbarkeitsdauer. Das musste auch Paul VI. erfahren. Bereits ein Jahr nach seiner gefeierten Wahl zum Papst, zu einem Hoffnungsträger einer neuen Zeit, stellt Azio de Franciscis in der „Zeit“ die Frage, ob nicht „ein Hamlet auf Petris Stuhl“ sitze. Der Pontifex sei „alles andere als ein Charismatiker“. Er wirke „wie eine Statue“, letztendlich sei er „ein konservativer Herrscher“.

Jahr für Jahr zeichnet man das Bild des bei seiner Wahl als progressiv gefeierten Pontifex Maximus dunkler. „Ein Souverän der Ohnmacht“ ist 1978 der Nachruf von Horst Herrmann auf Paul VI. überschrieben. Auch einer der großen katholischen Denker konservativer Prägung, Reinhard Raffalt, entwirft ein kritisches Bild Pauls VI., das für ihn nur zu einem vernichtenden Urteil führen kann.

Urteil nach den Vorgaben des Glaubens

Das Urteil der Kirche über Giovanni Battista Montini, Papst Paul VI., aber wird nicht nach den Maßstäben der Welt gefällt, sondern nach den Vorgaben des Glaubens. Für den Schweizer Theologen Hans Urs von Balthasar hat „Petrus einen ,unmöglichen‘ Auftrag; er soll in weltlich geformter, kontinuierlicher Gewalt das verkörpern, was am Kreuz alle Gestalt zerbrochen hat und in eine unnachahmliche Übergestalt eingegangen ist. Er soll in der Zerbrechlichkeit irdener Gefäße des Wortes und Begriffes jene ungeheueren Inhalte auf gültige und verpflichtende Weise einbergen, die alles Sinnen und Begreifen übersteigen, er soll auf Erden binden und lösen – und damit irdisch verständliches und vertretbares Recht setzen –, was im Himmel nach einem nur Gott bekannten Recht gebunden und gelöst wird.“

Von Balthasar ist sich sicher, ja er glaubt, „dass es möglich war, ist und sein wird, auch im Amt, gerade im Amt, dem Herrn nachzufolgen. Dass der Erste wirklich an den letzten Platz gelangen kann, ohne seinen Dienst aufzugeben. Und dass die dem Papsttum von den Seinen (,Popule meus!‘) angetane Schmach ihm auch seine Glaubwürdigkeit wiederzugeben vermag.“.

Das Wunder und die Heiligsprechung

Selig- und Heiligsprechungen von vorbildlichen Christen – Frauen wie Männern, Laien wie Klerikern – gehören zum Lebensvollzug der katholischen Kirche. In dem Verfahren, das für Paul VI. geführt wurde, ordnete Benedikt XVI. im Dezember 2012 die Veröffentlichung des Dekretes über den heroischen Tugendgrad an; im Juni 2014 stimmte Papst Franziskus der Feststellung eines Wunders zu, dass sich auf die Fürsprache Pauls VI. ereignet hatte. Bei dem Wunder handelte es sich um eine medizinisch nicht erklärbare Heilung eines geschädigten Fötus, nachdem die werdende Mutter zu Paul VI. betete.

Am 14. Oktober 2014 wird der heutige Nachfolger des heiligen Petrus den Hirten der Kirche zur Ehre der Altäre erheben, von dem der hl. Johannes Paul II. sagte: „Er trug das Licht des Tabors in seinem Herzen, und mit diesem Licht ging er bis zum Ende, mit evangelischer Freude sein Kreuz tragend.“

 

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