Vatikanstadt (DT/KNA) Aus Sicht von Papst Franziskus kann das Kirchenrecht ein „bevorzugtes Mittel“ zur Förderung der Lehren des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-65) sein. Dies biete sich etwa in den Bereichen Ökumene, Barmherzigkeit und Nächstenliebe, Religionsfreiheit, Synodalität sowie bei einem „offenen und positivem“ Umgang mit Laien sowie bei einer „gesunden Zusammenarbeit von Kirchengemeinschaft und Zivilgesellschaft“ an, so Franziskus.