Essen (DT/KNA) Vor dem Hintergrund der Betreuungsgeld-Diskussion haben der Essener Bischof Franz-Josef Overbeck und der Juristenrat des Ruhrbistums die Erziehungshoheit der Eltern betont. Im Grundgesetz seien Pflege und Erziehung das „natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“, heißt es in einem am Dienstag in Essen veröffentlichten Schreiben an die Bundestagsabgeordneten aus dem Bereich des Bistums. Dieser Grundsatz müsse Leitlinie nicht nur für kirchliches Handeln, sondern auch für politische Entscheidungsprozesse sein.