Die Apostolische Konstitution „Sacrae disciplinae leges“, die am 25. Januar 1983 promulgiert wurde, hat allen in Erinnerung gerufen, dass die Kirche als gleichzeitig geistliche und sichtbare sowie hierarchisch geordnete Gemeinschaft rechtlicher Normen bedarf, „damit die Ausübung der ihr von Gott übertragenen Ämter und Aufgaben, insbesondere die der kirchlichen Gewalt und der Verwaltung der Sakramente, ordnungsgemäß wahrgenommen wird“. In diesen Normen müssen immer einerseits die Einheit der theologischen Lehre und der kanonischen Gesetzgebung und andererseits die pastorale Zweckmäßigkeit der Vorschriften durchscheinen, durch welche die kirchlichen Entscheidungen auf das Wohl der Seelen hingeordnet sind.
Orientierung für Diakone und Ehepastoral
Im Wortlaut das Motu proprio „Omnium in mentem“ des Heiligen Vaters Benedikt XVI., mit dem einige Normen des Codex des Kanonischen Rechtes verändert werden