Berlin (DT/KNA) Ordensnamen können künftig wieder in Personalausweisen und Reisepässen aufgenommen werden. Der Bundestag stimmte am späten Donnerstagabend einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zu. Gleiches gilt auch für Künstlernamen. Das Gesetz muss Mitte Februar noch den Bundesrat passieren. Die Länderkammer hatte sich bereits im September in einer Entschließung für die Wiedereinführung ausgesprochen, die 2007 im Zuge der Änderung des Passgesetzes entfallen war. Der Beschluss ist Teil des Gesetzes zum elektronisch lesbaren Personalausweis, der Ende 2010 kommen soll. In vielen Ordensgemeinschaften nehmen Mönche und Nonnen mit dem Eintritt in die Gemeinschaft einen neuen Namen an.