Rom (gho) Gegenüber dem Nachrichtenmagazin „Focus“ hat Kardinal Gerhard Ludwig Müller, Präfekt der Glaubenskongregation, erklärt, dass man bei der Kommunionzulassung der wiederverheirateten Geschiedenen in die Richtung des 1981 veröffentlichten Apostolischen Schreibens „Familiaris consortio“, Nummer 84, von Papst Johannes Paul II. „weiterdenken“ könne. Es müsse aber mit „theologisch verantwortbaren Gesichtspunkten“ vorgegangen werden. Dabei, so zitiert das Magazin den Kardinal, sei „in extremen Einzelfällen“ die Kommunion für Wiederverheiratete nicht auszuschließen.