1. Die Aufgabe, die Einheit der Kirche zu wahren, mit dem Bemühen, allen die Hilfe anzubieten, um auf angemessene Weise auf diese Berufung und göttliche Gnade zu antworten, kommt in besonderer Weise dem Nachfolger Petri zu, der das immerwährende, sichtbare Prinzip und Fundament der Einheit sowohl der Bischöfe als auch der Gläubigen ist (Vgl. Conc. Ecum. Vat. II, Lumen gentium, 23; Conc. Ecum. Vat. I, Pastor aeternus, cap. 3: DS 3060.). Die höchste und fundamentale Priorität der Kirche in jeder Zeit, die Menschen zur Begegnung mit Gott zu führen, muss durch das Bemühen gefördert werden, zum gemeinsamen Glaubenszeugnis aller Christen zu gelangen.
„Lehrfragen bleiben weiter bestehen“
Im Wortlaut das Motu proprio „Ecclesiae unitatem“ über
die Neuordnung der Kommission „Ecclesia Dei“