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Lefebvrianer bleiben Sonderfall

Kirchenrechtler Graulich begründet eingeschränkte Befugnisse der „Missionare der Barmherzigkeit“
Lefebvrianer bleiben Sonderfall

Vatikanstadt (DT/KNA) Der vatikanische Kirchenrechtler Markus Graulich (Foto: KNA) hält die eingeschränkten Befugnisse der „Missionare der Barmherzigkeit“ bei der Vergebung unerlaubter Bischofsweihen für nachvollziehbar. Solche Weihen störten die kirchliche Struktur, sagte der Untersekretär des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte am Dienstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Als Beispiel nannte er die Bischofsweihen von Erzbischof Marcel Lefebvre, dem Gründer der traditionalistischen Piusbruderschaft. 1988 weihte der Franzose trotz päpstlichen Verbots vier Priester zu Bischöfen, was zu bis heute andauernden Spaltungen und Streitigkeiten führte.

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