MENÜ
Klarer Kurs, Katholischer Journalismus
Archiv Inhalt

Landtag ändert Kirchensteuergesetz

Stuttgart (DT/KNA) Der baden-württembergische Landtag hat am Mittwoch in Stuttgart einstimmig das Kirchensteuergesetz geändert. Vor der Verabschiedung sagte Finanzstaatssekretär Gundolf Fleischer, der Regierungs-Gesetzentwurf sorge dafür, „dass die Kirchen und Religionsgemeinschaften des Landes in Zukunft keine finanziellen Einbußen hinnehmen müssen“. Da die Kirchensteuer bisher an die im Steuerbescheid festgesetzte Einkommensteuer anknüpfe, würde ohne dieses Gesetz ab 2009 keine Kirchensteuer mehr auf Kapitalerträge erhoben werden können, so Fleischer. Die Folge wäre eine erhebliche Verminderung des Kirchensteueraufkommens. Dies sei weder akzeptabel noch beabsichtigt.

Hinweis: Dieser Archiv-Artikel ist nur für unsere Digital-Abonnenten verfügbar.
3 Wochen Kostenlos
0,00
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Lieferung endet automatisch
  • Ohne Risiko
Unsere Empfehlung
Digital-Abo
14,40 € / mtl.
  • Monatlich kündbar
  • Unbegrenzter Zugriff auf die-tagespost.de.
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle ePaper-Ausgaben.
  • Für Print-Abonnenten nur 3,00€ / mtl.
Komplett-Abo
20,20 € / mtl.
  • Print & Digital
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Flexible Zahlweisen möglich
  • Unbegrenzt Zugriff auf die-tagespost.de
  • Unbegrenzt Zugriff auf ePaper-Ausgaben