Stuttgart (DT/KNA) Der baden-württembergische Landtag hat am Mittwoch in Stuttgart einstimmig das Kirchensteuergesetz geändert. Vor der Verabschiedung sagte Finanzstaatssekretär Gundolf Fleischer, der Regierungs-Gesetzentwurf sorge dafür, „dass die Kirchen und Religionsgemeinschaften des Landes in Zukunft keine finanziellen Einbußen hinnehmen müssen“. Da die Kirchensteuer bisher an die im Steuerbescheid festgesetzte Einkommensteuer anknüpfe, würde ohne dieses Gesetz ab 2009 keine Kirchensteuer mehr auf Kapitalerträge erhoben werden können, so Fleischer. Die Folge wäre eine erhebliche Verminderung des Kirchensteueraufkommens. Dies sei weder akzeptabel noch beabsichtigt.