Der Vatikan hat die Kirchengesetze zur Ahndung sexuellen Missbrauchs durch Geistliche verschärft und erweitert. Die am Donnerstag veröffentlichten Normen der Glaubenskongregation ermöglichen eine umfassendere Verfolgung einschlägiger Straftaten innerhalb der katholischen Kirche. Die Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch, die bisher zehn Jahre nach Erreichen der Volljährigkeit des Opfers betrug, beträgt nun zwanzig Jahre. Eine vollständige Aufhebung der Frist ist auf Antrag weiterhin möglich. Auch Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie und der sexuelle Missbrauch von geistig Behinderten fallen nun unter die neuen „Normae de gravioribus delictis“ (Normen über schwerwiegendere Delikte).