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Konzil und Rechtstradition

Das Zweite Vatikanum und die Revision des kirchlichen Gesetzbuchs. Von Stephan Haering OSB
Foto: KNA | Eine späte Frucht des Konzils.

Als Papst Johannes XXIII. (1958–1963) am 25. Januar 1959 in St. Paul vor den Mauern in Rom die Einberufung eines Ökumenischen Konzils ankündigte, war dies nicht der einzige Plan, den er den dort versammelten Kardinälen kundtat. Er sprach auch von einer bevorstehenden Synode für die Diözese Rom und von einer Revision des kirchlichen Gesetzbuchs Codex Iuris Canonici (CIC). Dieses Gesetzbuch hatte Papst Pius X. (1903–1914) erarbeiten lassen und Papst Benedikt XV. (1914–1922) im Jahr 1917 promulgiert. Den kirchlichen Bedürfnissen der Gegenwart schien der CIC, der damals mehr als vier Jahrzehnte in Geltung stand, nicht mehr in allem entsprechen zu können.

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