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Kommunionstreit: Bischof Genn warnt vor neuen Spaltungen

Ein Mühen um die Einheit der Christen dürfe nicht zu neuen Spaltungen führen, schreibt der Münsteraner Bischof Genn. Gleichzeitig stellt er sich hinter die Orientierungshilfe der deutschen Bischöfe zum Kommunionempfang nichtkatholischer Ehepartner.
Bischof Genn stellt sich hinter Orientierungshilfe
Foto: Sebastian Gollnow (dpa) | „Es ist unvereinbar, die heilige Kommunion strikt zu verweigern, vor allem im Augenblick des Empfangs selbst, da der Ort der Kommunionausteilung nicht zu einem Ort einer theologischen oder persönlichen Diskussion ...

In der Debatte um den Kommunionempfang nichtkatholischer Ehepartner erinnert der Münsteraner Bischöfe Felix Genn diejenigen, die eine weitere Lösung zu praktizieren gedenken, daran, dass ein Mühen um die Einheit der Christen nicht zu neuen Spaltungen führen darf. Solches Verhalten sei niemals die Frucht des Geistes, schreibt Genn in einem Vorwort zur Orientierungshilfe der Deutschen Bischofskonferenz im Kommunionstreit. Diese veröffentlichte das Bistum Trier am Dienstag in der Broschüre „Ich gehe mit euch“, einer Arbeitshilfe zur Ehepastoral im Bistum Münster.

Genn: Habe von Anfang an hinter diesem Text gestanden

Zugleich stellte sich Bischöfe Genn ausdrücklich hinter die Orientierungshilfe der deutschen Bischöfe. Durch die Veröffentlichung wolle er „noch einmal unterstreichen und zeigen, dass ich von Anfang an hinter diesem Text gestanden habe und auch weiterhin zu ihm stehe“. Es sei nicht seine Aufgabe, die Orientierungshilfe „in Kraft zu setzen“, schreibt Genn, da es sich dabei in keiner Weise um einen Rechtstext handele. Vielmehr überlasse er den Text der Verantwortung der einzelnen Seelsorgerinnen und Seelsorger für die jeweiligen Situationen.

Der Orientierungshilfe zufolge können in Einzelfällen und unter bestimmten Voraussetzungen auch nichtkatholische Ehepartner zum Kommunionempfang zugelassen werden. Das Dokument ist das Ergebnis einer intensiven Diskussion, auch mit dem Vatikan. Genn gehört einer Gruppe von deutschen Bischöfe an, die im Mai an klärenden Gesprächen im Vatikan teilnahmen. Ein Ergebnis der Diskussion war, dass jeder einzelne Bischöfe selbst entscheidet, ob er das Papier für seine Diözese übernimmt.

Bischöfe haben nicht das Recht, Zulassung zur Eucharistie zu erlauben oder zu verbieten

In dem Vorwort zur Orientierungshilfe schreibt der Münsteraner Bischöfe weiter, dass die Bischöfe als Seelsorger nicht das Recht hätten, jemandem die Zulassung zur Eucharistie zu erlauben oder zu verbieten. „Es ist unvereinbar, die heilige Kommunion strikt zu verweigern, vor allem im Augenblick des Empfangs selbst, da der Ort der Kommunionausteilung nicht zu einem Ort einer theologischen oder persönlichen Diskussion werden kann.“

Im Hintergrund des gesamten Streites der letzten Monate sieht Genn die intensive Debatte um die Einheit von Eucharistie- und Kirchengemeinschaft. „Die Eucharistie kann kein Mittel sein, sondern die volle Eucharistiegemeinschaft ist durch eine volle Kirchengemeinschaft erst möglich“, so der Bischöfe. Wohl aber gebe es eine geistliche kirchliche Tradition, dass die Sakramente Mittel zum persönlichen Heilsweg seien.

DT/mlu

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