Kurz vor Ostern 2012 wurde das Ergebnis der Pfarrgemeinderatswahl in einem österreichischen Dorf in den Medien hochgespielt: die Wahl eines Katholiken, der in einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebt. Gegen seine Wahl wurde von niemandem offiziell Einspruch eingelegt, und auch der zuständige Bischof hat keine Entscheidung gegen die nicht bestätigungsbedürftige Wahl getroffen. Das wurde von manchem als Zeichen für eine Öffnung der Kirche hinsichtlich Homosexueller bejubelt, bei anderen stieß dieser Vorgang auf Unverständnis und Verwirrung.
Kommentar: Öffnung der Kirche für homosexuelle Partnerschaften?
Von Ludger Müller