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Kirchenrechtler Haering: Viganò verletzt Verpflichtung zur Verschwiegenheit

Der Münchner Kirchenrechtler Stephan Haering OSB sieht durch Erzbischof Carlo Maria Viganò die gebotene Loyalität gegenüber der Person des Papstes verletzt.
Ehemaliger Nuntius Viganò
| Der ehemalige US-amerikanische Nuntius und heutige Erzbischof Carlo Maria Viganò. Foto: KNA

Der Münchner Kirchenrechtler Stephan Haering hat es mit Bezug auf das Memorandum von Erzbischof Carlo Maria Viganò als unerhörten Vorgang bezeichnet, dass ein katholischer Bischof öffentlich den Rücktritt des rechtmäßig amtierenden Papstes fordere beziehungsweise als erwünschte Option formuliere. Zweifellos werde damit die gebotene Loyalität gegenüber der Person des Papstes verletzt.

Auch katholisches Kirchenrecht sieht vor, dass Stillschweigen zu bewahren ist

Im Gespräch mit der Tagespost erklärte er, in jedem Unternehmen und jeder Behörde bestehe für alle Mitarbeiter eine Verpflichtung, interne Dinge nicht nach außen zu tragen. Beamte verpflichteten sich ausdrücklich, über dienstliche Angelegenheiten gegenüber Außenstehenden das Stillschweigen zu bewahren. Ähnlich sei es in der katholischen Kirche. Wörtlich sagte Haering: „Für die Mitarbeiter des Bischöflichen Ordinariats etwa sieht das kirchliche Gesetzbuch ausdrücklich die Pflicht zur Wahrung des Amtsgeheimnisses vor (c. 471 CIC)“.

Viganò macht sich mit "Zeugnis" strafbar

Der Fall von Erzbischof Carlo Maria Viganò sei noch einmal besonders gelagert, so Haering: „Hier besteht sogar noch eine spezielle Verpflichtung zur Verschwiegenheit, denn die in seinem Papier zur Sprache gebrachten Vorgänge fallen als Angelegenheiten des Staatssekretariats unter das sogenannte ‚Päpstliche Geheimnis‘ (secretum pontificium). Insoweit macht sich der Apostolische Nuntius formal gesehen sogar strafbar. Er beruft sich aber seinerseits gewissermaßen auf ein höheres Recht aus seinem Bischofsamt. Als katholischer Bischof und Mitglied des Bischofskollegiums sieht er sich im Gewissen verpflichtet, durch die Bekanntmachung seiner Kenntnisse endlich eine wirkliche Klärung der Verhältnisse herbeizuführen und so das Wohl der Kirche zu fördern.“

DT (jbj)

Die kompetenten Einschätzungen des profilierten Kirchenrechtlers Stephan Haering zu diesem außergewöhnlichen Fall entnehmen Sie in dem ausführlichen Interview, das er unserer Kirchenredakteurin Regina Einig gab. Lesen Sie es in der aktuellen Ausgabe der "Tagespost" vom 30. August. Kostenlos erhalten Sie diese Ausgabe hier.

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Carlo Maria Vigano Katholische Kirche Kirchenrechtler Missbrauchskrise Päpste

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