MENÜ
Klarer Kurs, Katholischer Journalismus
Archiv Inhalt

„Kirche und Religionsgemeinschaften sollen in den privaten Bereich gedrängt werden“

Gegen die Abschaffung der Konkordatslehrstühle steht auch das Verfassungsrecht – Ein Gespräch mit dem Münchner Kirchenrechtler Stephan Haering OSB

Verletzen die Maßgaben des Konkordats die individuellen Grundrechte und das Gleichbehandlungsgesetz? Die sogenannten Konkordatslehrstühle verletzen nach meiner Ansicht die Grundrechte nicht. Sie stellen wohl auch keinen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz von 2006 dar. Dieses Gesetz lässt durchaus auch Ungleichbehandlung zu, wenn entsprechende Rechtfertigungsgründe gegeben sind. Bei der Einrichtung dieser Lehrstühle war es die ausdrückliche Absicht des Staates, diese Stellen nur mit Personen zu besetzen, die bestimmte Qualifikationsmerkmale mitbringen. Ob darin eine ungerechtfertigte Diskriminierung anderer Personen ohne diese Eigenschaften besteht, wird sich im Prozess zeigen. Das abschließende Urteil über Ihre Frage ...

Hinweis: Dieser Archiv-Artikel ist nur für unsere Digital-Abonnenten verfügbar.
Digital-Abo
14,40 € / mtl.
  • monatlich kündbar
  • Unbegrenzter Zugriff auf die-tagespost.de.
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle ePaper-Ausgaben.
  • Für Print-Abonnenten nur 3,00€ / mtl.
Unsere Empfehlung
3 Wochen Kostenlos
0,00
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Lieferung endet automatisch
  • Ohne Risiko
Abonnement Print
17,20 € / mtl.
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Digitales Upgrade möglich
  • Flexible Zahlweisen möglich