München/Ettal (DT/KNA) Wegen des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Schriften hat ein Ettaler Benediktiner einen Strafbefehl erhalten. Der Mönch wurde zu einer Bewährungsstrafe von fünf Monaten und 2 000 Euro Geldbuße verurteilt, wie die Staatsanwaltschaft München II am Mittwoch mitteilte. Die Entscheidung des Amtsgerichts Garmisch-Partenkirchen ist rechtskräftig. Wegen des Verdachts nicht verjährter Straftaten gegen Kinder und Jugendliche wird gegen weitere Angehörige des oberbayerischen Klosters ermittelt. Der Verurteilte hatte sich im Zusammenhang mit dem Bekanntwerden von Übergriffen in Schule und Internat des Klosters Anfang März selbst angezeigt, weil er kinderpornografische Darstellungen auf seinem Computer hatte.