Das Augsburger Bekenntnis von 1530 (Confessio Augustana = CA) gilt als eines der wichtigsten Bekenntnistexte der Reformation und der aus ihr hervorgegangenen kirchlichen Gemeinschaften. Im evangelischen Gesangbuch ist die CA zusammen mit den zehn Geboten und dem Vaterunser abgedruckt. Bei wichtigen Streitfragen – wie etwa beim Kirchenstatus – weisen Landesbischöfe und Theologen gerne auf diese erste Zusammenfassung reformatorischen Glaubensgutes hin, die zudem innerhalb des Luthertums weltweit anerkannt ist. Nun sorgt eine Entscheidung des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) vom 28. September für Erstaunen, da der Rat die CA nicht in die eigene Grundordnung aufnehmen will.
Keine wirkliche Überraschung
Die EKD will die Confessio Augustana nicht als Grundbekenntnis in ihre Grundordnung aufnehmen