Das im November verkündete Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum Streikrecht bei den Kirchen wirft weiterhin Fragen zu auf (DT 6. April). Regina Einig sprach darüber mit dem Münchner Kirchenrechtler Professor Stephan Haering OSB. Kann ein Zivilgericht definitiv bestimmen, was ein kirchlicher Betrieb ist und was nicht? Nach der Berichterstattung in den Medien scheint es sich so zu verhalten, dass das Bundesarbeitsgericht den kirchlichen Charakter der evangelischen Einrichtungen, namentlich der „Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe“, die am Prozess beteiligt war, verneint, weil dieser nicht in der Satzung zum Ausdruck komme. Insoweit hätte wohl die Diakonie stärker herausstellen müssen, dass sie einen kirchlichen Auftrag ...
STEPHAN HAERING OSB.
Keine grundsätzliche Infragestellung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts
Der Münchner Kirchenrechtler Stephan Haering OSB zu den Folgen des Urteils zum Streikrechts. Von Regina Einig