Rom (DT/KNA) Der Vatikan hält es für legitim, in Patientenverfügungen festgelegte Wünsche aus Gewissensgründen zu verweigern. Es sei normal, dass katholische Krankenhäuser ankündigten, einige Punkte der neuen italienischen Patientenverfügung gegebenenfalls nicht umzusetzen, sagte Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin am Mittwoch in einem Interview des Fernsehsenders TV2000. Es sei ein Mangel des neuen italienischen Gesetzes, dass es Ärzten und Mitarbeitern katholischer Einrichtungen nicht die Möglichkeit eines Widerspruchs aus Gewissensgründen ermögliche, so Parolin.
Keine „Therapie um jeden Preis“
Italienisches Gesetz zur Patientenverfügung: Vatikan verteidigt Gewissensentscheidung