Vatikanstadt (DT/KNA) Papst Franziskus hat die Verantwortung von Bischöfen für kirchliche Ehenichtigkeitsverfahren betont. Demnach dürfen Bistumsleiter die vor zwei Jahren eingeführten Schnellverfahren für Eheannullierungen nicht an Diözesangerichte delegieren. Auch ist diese spezielle Form des kirchlichen Eheverfahrens, für das bestimmte Voraussetzungen vorliegen müssen, nicht eine Option des Bischofs, sondern ein Recht der Gläubigen, wie der Papst am Samstag vor Teilnehmern eines Kurses des römischen Kirchengerichts der Rota klarstellte. Franziskus präzisierte damit verbindlich, dass ein Diözesanbischof im Rahmen seines pastoralen Amtes die Richteraufgabe persönlich wahrzunehmen habe.
Kirche
Keine Option, sondern ein Recht
Papst betont Rolle von Bischöfen in Ehenichtigkeitsverfahren