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„Kein beliebiger leitender Funktionär“

Der Münchner Kirchenrechtler Stephan Haering OSB ordnet den Fall Limburg kirchenrechtlich ein. Von Regina Einig
„Kein beliebiger leitender Funktionär“
Foto: KNA |

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Herr Professor Haering, ist eine öffentliche Debatte in dem Ausmaß, wie sie derzeit über den Bischof von Limburg geführt wird, von juristischer Warte aus betrachtet relevant? Geht von ihr Druck auf Rom aus, Dinge zügig zu entscheiden? In der öffentlichen Diskussion ist das Thema „Limburg“ für viele, die sich zu Wort melden, ein willkommener Anlass, Kritisches zur katholischen Kirche zu sagen, auch ohne genaue Kenntnis von Sachverhalten. Und das erfährt dann in der Öffentlichkeit gern und leicht Aufnahme, weil Klischees bedient werden. So entsteht ein medialer Hype. Man könnte fast meinen, wir seien mit einer großen Naturkatastrophe konfrontiert. Für die rechtliche Bewertung der Angelegenheit ist dergleichen unerheblich, aber ...

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