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Kein „Verrat am Konzil“

Kardinal Lehmann würdigt die Liturgiereform Papst Pauls VI. – Eine wichtige Aufgabe sieht er in der Rückgewinnung liturgischer Grundhaltungen. Von Guntram Matthias Förster

Foto: Florian Kluger | Karl Kardinal Lehmann.

Würzburg (DT) Als das Zweite Vatikanische Konzil am 4. Dezember 1963 in öffentlicher Sitzung die Konstitution „Sacrosanctum concilium“ verabschiedete und, darin enthalten, den Auftrag zu einer grundlegenden Erneuerung der Liturgie erteilte, war der heutige Mainzer Bischof Karl Kardinal Lehmann erst seit wenigen Wochen Priester. Aus der Predigt von Kardinal Julius Döpfner, der ihm als „Germaniker“ in Rom die Weihe spendete, ist ihm das Wort in Erinnerung, „dass man sich wohl bald wundern würde, warum man das Evangelium über Jahrhunderte zur Wand hin verkündigt habe und nicht zu den Menschen in die Kirche hinein“. Liturgische Bewegung bereitete den Boden Auf die bevorstehende liturgische Erneuerung richteten sich also große ...

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