In der Regel geht die Forschung von zwei bis in die apostolische Zeit zurückreichenden Verfassungen der ersten christlichen Gemeinden aus. Da ist einerseits die im Judenchristentum verortete „Presbyterverfassung“ und andererseits die im „Heidenchristentum“ angesiedelte Leitung durch Episkopen und Diakone (etwa Phil 1,1). Meistens wird diese Dualität kulturgeschichtlich aus Strukturen der Synagoge beziehungsweise der griechischen Polis erklärt. Die Mehrzahl der Forscher vermutet ein allmähliches Zusammenwachsen beider Ordnungen. Man darf vermuten, dass in Städten, in denen es mehrere Hausgemeinden gab, die Leiter zunächst im Plural entweder Presbyter oder Episkopen (Phil 1,1) genannt wurden.
Kirche
Katholische Diakoninnen?
Diakonat der Frau: Spätestens mit dem 2. Vatikanum ist das unmöglich. Von Karl-Heinz Menke