Wien (DT) Eine „Stärkung des Menschenrechts auf Religionsfreiheit und eine Wahrung der Rechte von Eltern und Kindern auf religiöse Erziehung“ sehen die Bischöfe Österreichs in den beiden Kreuz-Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg und des österreichischen Verfassungsgerichtshofs in Wien. Gegen von Atheisten eingebrachte Klagen haben beide Höchstgerichte die Präsenz von Kreuzen in Schulen beziehungsweise Kindergärten verteidigt. Nach Auffassung der österreichischen Bischofskonferenz anerkennen beide Urteile „das Kreuz als religiöses und kulturelles Symbol, das in den vom Christentum geprägten Ländern Europas ein wichtiges Element einer gemeinsamen Identität ist“.
Kardinal Schönborn sieht Frühlingszeichen in Europa
Österreichs Bischöfe begrüßen Kreuz-Urteile in Straßburg und Wien: „Garant einer letzten Hoffnung“. Von Stephan Baier