Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Der Fall Pell

Kardinal Pell zu sechs Jahren Haft verurteilt

Schamlos, kalt und opportunistisch seien die Vergehen des australischen Kardinals George Pell gewesen, so der Richter bei der Verkündung des Strafmaßes. Mindestens drei Jahre und acht Monate muss Pell im Gefängnis verbringen.
Sechs Jahre Haft für Kardinal Pell
Foto: Erik Anderson (AAP) | Kardinal Pell habe eine „atemberaubende Arroganz“ an den Tag gelegt und „große moralische Schuld“ auf sich geladen, so der Richter. Nun Pell er zu sechs Jahren Haft verurteilt worden.

Der australische Kardinal George Pell ist zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Der 77-Jährige soll in seiner Zeit als Erzbischof von Melbourne zwei minderjährige Chorknaben sexuell missbraucht haben. Bei der Bekanntgabe des Urteils vor dem Bezirksgericht im australischen Bundesstaat Victoria bezeichnete der Richter Peter Kidd Pells Vergehen als „schamlos, kalt und opportunistisch“.

Pell von nun an als Sexualstraftäter registiert

Der 77-jährige Pell muss nun mindestens drei Jahre und acht Monate in Haft verbringen, ehe er zum ersten Mal eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung beantragen kann. Zudem ist der ehemalige Finanzdirektor des Vatikan von nun an auch als Sexualstraftäter registriert. „Sie verlassen das Gefängnis womöglich nicht mehr lebend“, erklärte Richter Kidd, als er das Urteil sprach.

Die Bekanntgabe des Strafmaßes war in Australien von derart großem öffentlichen Interesse, dass sie live im Fernsehen übertragen wurde. Pells Vergehen zeugten von „körperlicher Gewalt und Boshaftigkeit“, so der Richter. Zudem habe der Kardinal eine „atemberaubende Arroganz“ an den Tag gelegt und „große moralische Schuld“ auf sich geladen. Als Mann in einer Position großer Machtfülle habe er sich an den Verletzlichsten vergangen.

Urteil gegen Pell hatte für kontroverse Diskussionen gesorgt

Pell ist nun der höchstrangige katholische Würdenträger, der in Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch inhaftiert wurde. Das Urteil war bereits am 11. Dezember 2018 gefallen. Es hatte jedoch ein Berichterstattungsverbot gegolten, da gegen Pell noch ein weiteres Verfahren lief. Dieses sollte durch den Schuldspruch nicht beeinflusst werden, wurde inzwischen aber eingestellt.

Das Urteil gegen den Kardinal hatte zuvor für kontroverse Diskussionen gesorgt. Zahlreiche Juristen und Experten äußerten sich in den australischen Medien und zogen die Schuld des ehemaligen Erzbischofs von Melbourne in Zweifel. Der Tathergang, so wie er im Prozess geschildert worden war, werfe einige Ungereimtheiten auf. Pell werde zum Sündenbock für die gesamte katholische Kirche gemacht, so der Vorwurf.

Auch Kardinal Müller kritisierte Schuldspruch gegen Pell

Zu den Kritikern am Urteil gegen Pell zählt auch der deutsche Kurienkardinal Gerhard Müller. Gegenüber der US-Zeitschrift „National Catholic Register“ hatte Müller erklärt, die Verurteilung widerspreche jedem Sinn von Vernunft und Gerechtigkeit. Er sei weiter von der Unschuld Pells überzeugt, so Müller.

DT/mlu

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