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Kärnten: Kardinal Schönborn erwartet Konsequenzen

Österreichs Bischöfe diskutierten „so etwas wie einen Rechnungshof“ für die Güter der Kirche. Von Stephan Baier
Kardinal Schönborn äußert sich zu Visitation in Kärnten
Foto: Hans Punz (APA) | Seitens der österreichischen Bischofskonferenz wurde laut Schönborn diskutiert, ob nicht ein externer Blick auf das wirtschaftliche Gebahren der Diözesen, bischöflichen Mensalgüter, Stifte und Güter von Domkapiteln ...

Nach dem Abschluss der Apostolischen Visitation der Kärntner Diözese erwartet der Vorsitzende der Österreichischen Bischofskonferenz, Kardinal Christoph Schönborn, nun Konsequenzen. Bei einer Pressekonferenz in Wien sagte Schönborn am Freitag: „Ich kenne den Visitationsbericht nicht, aber normalerweise hat eine Visitation Konsequenzen.“ Die zuständige Instanz, jetzt Urteile zu fällen, sei Rom. In der Bischofskonferenz, die in dieser Woche als Vollversammlung tagte, sei das Klima sehr gut gewesen, sagte der Kardinal mit Blick darauf, dass sowohl der Visitator, der Salzburger Erzbischof Franz Lackner, als auch der frühere Bischof von Kärnten, Alois Schwarz, und der heutige Diözesanadministrator Engelbert Guggenberger anwesend waren.

Um "Kultur der Aufarbeitung der Geschichte" bemühen

Seitens der Bischofskonferenz wurde laut Schönborn diskutiert, „ob es nicht so etwas wie einen Rechnungshof für die Güter der Kirche bräuchte“, einen externen Blick auf das wirtschaftliche Gebahren der Diözesen, bischöflichen Mensalgüter, Stifte und Güter von Domkapiteln. „Mensalgüter müssen transparent geführt werden“, so der Wiener Kardinal, der selbst über ein solches Mensalgut verfügt.

Auf Fragen eines kroatischen Journalisten nahm Schönborn auch zum Verbot einer Heiligen Messe im Rahmen des Bleiburger Totengedenkens im Mai Stellung. Rechtlich sei dafür nicht die Bischofskonferenz, sondern alleine die Diözese Gurk-Klagenfurt zuständig. Die Anregung der Bischofskonferenz sei, sich um „eine Kultur der Aufarbeitung der Geschichte zu bemühen“. Schönborn regte in diesem Kontext eine österreichisch-kroatische Historikerkommission an.

Österreichs Bischöfe diskutieren Fragen des Missbrauchs und des Kinderschutzes

Bei ihrer Frühjahrsvollversammlung haben sich die österreichischen Bischöfe neuerlich mit Fragen des Missbrauchs und des Kinderschutzes befasst. Der in Österreich etablierte „Weg der Transparenz und Prävention, der ehrlichen Aufarbeitung und der Hilfe für Betroffene“ habe sich bewährt und habe im internationalen Vergleich Vorbildwirkung, heißt es in einer Stellungnahme.

Insgesamt seien in Österreich 5.198 Vorfälle gemeldet worden, wobei es sich bei 31 Prozent um Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs, bei den übrigen um Vorwürfe körperlicher Gewalt handle. 27,8 Millionen Euro seien insgesamt zuerkannt worden, davon 22,1 Millionen an Finanzhilfen und 5,7 Millionen für Therapien. Nach Ansicht von Kardinal Schönborn sind „geschlossene Systeme das Mistbeet auf dem Missbrauch gedeiht“. Seit 2000 seien die Vorfälle stark zurückgegangen, weil die Kirche damit offen umgehe. Dieser Kulturwandel sei die beste Prävention.

"Wir denken nicht an einen synodalen Weg"

„Die Ämterfrage hat nicht direkt damit zu tun“, so Schönborn auf Journalistenfragen. Auf eine Frage, ob Österreich einen „synodalen Weg“, wie in Deutschland angedacht, plane, sagte der Vorsitzende der Bischofskonferenz: „Wir denken nicht an einen synodalen Weg. Die gelebte synodale Wirklichkeit der Kirche ist der beste Weg.“

Aus den Sorgen um den Klimawandel zog die Bischofskonferenz ethische Konsequenzen: Die Bischöfe beschlossen, die entsprechende Erklärung des Global Catholic Climate Movement zu unterzeichnen und ihre ethischen Veranlagungsrichtlinen entsprechend anzupassen. Wörtlich heißt es in einer Erklärung der Bischofskonferenz: „Zusätzlich zum bereits bestehenden Ausschluss von Kohleförderung und Fracking in allen Vermögensklassen bedeutet das konkret, dass die Kirche in den kommenden fünf Jahren mit ihren Geldveranlagungen aus allen Unternehmen aussteigt, die fossile Brennstoffe (Kohle, Öl, Erdgas) fördern bzw. produzieren. Dieser Vollausstieg gilt für alle Diözesen, die Österreichische Bischofskonferenz und alle ihre Einrichtungen.“

DT/sba

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