In der hitzigen Debatte um Beibehaltung, Reform oder Abschaffung von Paragraph 219a StGB konnte man eine sehr eigentümliche Wortkombination lesen: „Selbsternannte Lebensschützer“ würden, so Gegner des Paragraphen, für seine Beibehaltung eintreten. Ich frage mich immer, was das eigentlich sagen soll. Ich meine, dahinter steht der folgende Gedanke: Wer für das ungeborene Leben eintritt, sei ja gar kein Lebensschützer, schließlich sei das ungeborene Kind gar kein Leben oder erst ab einem bestimmten Termin der Schwangerschaft Leben.
Junge Federn
Selbsternannte Lebensschützer
Abtreibungsgegner bleiben ebenso unter sich wie -befürworter, weil ein Dialog nicht möglich ist. Von Benedikt Bögle