Tokio (DT/KAP) Die Japanische Bischofskonferenz hat Priester und Ordensleute angewiesen, dem staatlichen Justizsystem nicht als Laienrichter zur Verfügung zu stehen. Anlass ist die Wiedereinführung der Laiengerichtsbarkeit in Japan im Mai. Bei schweren Verbrechen wie Mord entscheiden zukünftig zusammen mit Berufsrichtern auch Geschworene über die Urteile und Strafen. Das katholische Kirchenrecht verbietet Priestern und Ordensleuten, „öffentliche Ämter anzunehmen, die eine Teilhabe an der Ausübung weltlicher Gewalt mit sich bringen“, erinnern die japanischen Bischöfe in einer Stellungnahme. Kleriker, die für einen Geschworenenposten ausgewählt wurden, sollten um eine Befreiung von diesem Amt ansuchen.