Der Verein „donum vitae“ ist seit dem Ausstieg der Kirche aus der nachweispflichtigen Schwangerschaftskonfliktberatung zentraler Gegenstand innerkirchlicher Kontroversen geblieben. Zweck seiner Gründung war und ist die Fortführung der nachweispflichtigen Schwangerschaftskonfliktberatung nach den §§ 5–7 Schwangerschaftskonfliktgesetz mit Ausstellung des Beratungsscheines entgegen der Anweisung von Papst Johannes Paul II. Organisatorisch hat sich der Verein konsolidiert als Bundesverband mit zwölf Landesverbänden und sechzig Orts- oder Regionalverbänden, die Träger der gut hundert Beratungsstellen an insgesamt mehr als 180 Orten sind. Die finanzielle Basis für dieses Netz ist nach wie vor allein die staatliche Förderung.
In der Beratungsfalle
Deutschlands Katholiken sind in der Frage der Schwangerschaftsberatung nach wie vor gespalten