Als pastor proprius, also als „eigenen Hirten“ seiner Gemeinde, bezeichnet das Kirchenrecht den Pfarrer in der katholischen Kirche. Es ist ein überaus gelungener Beiname, lässt er sich doch in allen Zeiten und an allen Orten der Weltkirche verstehen. Und zugleich bezeichnet er einen Auftrag: Der ins Pfarramt gerufene Priester muss für die gesamte ihm anvertraute Herde umfassend sorgen. Das war gewiss noch nie in der Kirchengeschichte eine leichte Aufgabe. In modernen Großpfarreien mit mehreren zehntausend Gläubigen ist sie schlicht nicht mehr zu erfüllen.
IM BLICKPUNKT
Die Auferstehung der Pfarrei
Die Kritik an den „XXL-Pfarreien“ beruht längst nicht mehr nur auf Veränderungsängsten, sondern auf handfesten Erfahrungen und kann eine Chance sein. Von Kilian Martin